Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie.
Verordnung Diagnostik und Therapie im Bereich Physiotherapie.
Die beschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Physiotherapie) nach § 1 Absatz 1 HeilprG (sektoraler Heilpraktiker) ermöglicht es uns ohne ärztliche Verordnung Diagnostik und Therapie im Bereich Physiotherapie selbstständig durchzuführen und zu behandeln.
Dies gilt für alle physiotherapeutischen Verfahren und alle Krankheitsbilder, die in den Aufgabenbereich Physiotherapie fallen. Leider wird diese Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, für Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzleistung besteht die Möglichkeit der Erstattung. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vorher bei Ihrer Krankenkasse.